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Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Sie wollen sich Ihre Reha-Klinik selbst aussuchen? Kein Problem. Dafür gibt es das Wunsch- und Wahlrecht.

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  • Ihr Wunsch- und Wahlrecht
  • Das Wunsch- und Wahlrecht ist im § 9 des Sozialgesetzbuches IX geregelt. Dort steht:

    § 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
    (1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (...).

     

    Mit anderen Worten: Sie haben das Recht, sich eine geeignete Reha-Einrichtung selbst auszusuchen - egal, ob stationär oder ambulant. Die Ko