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Zuzahlung & Kosten

Die Aufwendungen für Ihre Krankenhausbehandlung begleicht in der Regel Ihre Krankenkasse. Eine Übersicht der zusätzlichen Services und Kosten finden Sie hier.

Hinweis zur Aufnahme

Bitte bringen Sie zur Aufnahme Ihren Einweisungsschein mit.

Sie sind gesetzlich oder privat versichert? Welche Kosten fallen für Sie an?

Nach dem Gesetz (§39 Abs. 4 SGB V) müssen gesetzlich versicherte stationäre Patienten in Krankenhäusern einen Eigenanteil pro angefangenem Kalendertag entrichten. Von der Zuzahlung befreit sind Jugendliche unter 18 Jahren und werdende Mütter während der gesamten Dauer des Aufenthaltes bei Entbindung. Ist eine schwangere Patientin wegen einer anderen Diagnose in stationärer Behandlung, ist sie nicht von der Zuzahlung befreit.

 

Der Zuzahlungsbetrag beträgt 10 Euro je Kalendertag und ist innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage zu zahlen. 

Der Betrag wird vom Krankenhaus an die entsprechende Mitgliedskrankenkasse vollständig abgeführt. Sollten Sie Ihren Eigenanteil schon teilweise oder ganz in einem anderen Krankenhaus bezahlt haben, legen Sie uns bitte die Quittung vor. Dann können wir Ihre Rechnung entsprechend kürzen.

Sie haben die Möglichkeit, für Ihren stationären Aufenthalt ein Einbettzimmer zu buchen. Die Kosten belaufen sich auf 50,00 Euro pro Nacht. Die Unterbringung ermöglichen wir Ihnen gerne, wenn es unsere Belegung zulässt.

Für die Buchung „Einzelbettzimmer“ erhalten Sie das reine Einbettzimmer auf Station - ohne gehobenen Komfort und ohne Zusatzleistungen wie beispielsweise Handtücher, Bademantel, Zeitung, Getränke und Snacks.

Die Abrechnung des Einbettzimmers erfolgt direkt mit Ihnen. Die Rechnung stellen wir Ihnen nach Ihrem stationären Aufenthalt per Post nach Hause zu. Sollte ein Patient aus medizinischen Gründen ein Einzelzimmer benötigen, behalten wir uns das Recht vor, Sie wieder in ein Mehrbettzimmer zu verlegen. In diesem Fall werden Ihnen ab Verlegung selbstverständlich keine Kosten berechnet.

Den fälligen Betrag bezahlen Sie bitte am Tag Ihrer Entlassung in bar oder per Karte bei unseren Patientenaufnahmen im Frau-Mutter-Kindzentrum oder in der Klinik für Innere Medizin und Hautkrankheiten bzw. im Chirurgischem Zentrum. Letztere befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes hinter der Rezeption, Richtung Notfallzentrum.  

 

Patienten, die am Wochenende entlassen werden, können ihre Zuzahlung auch am Freitag leisten bzw. erhalten die Rechnung postalisch zugestellt.

Bankverbindung

 

Konto-Nr.        62 33 082 

BLZ                      820 200 86

BIC                       HYVEDEMM498

IBAN                  DE 178 202 008 600 062 330 82

Sind folgende Bedingungen erfüllt, entfallen für Sie Zuzahlungen:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits erfüllt

 

Bitte legen Sie uns relevante Dokumente vor, z.B. Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihnen abgerechnet. Wir benötigen von Ihnen die Bestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung, dass diese die Kosten übernimmt. Die Zuzahlungen entfallen für privat Versicherte.

Jeder Patient hat die Möglichkeit, unsere Wahlleistungsangebote zu nutzen. Das bedeutet, dass Sie selbstverständlich auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse durch private Zuzahlung diese Leistungen beanspruchen können.

 

Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Zusatzversicherung bzw. für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, direkt mit Ihnen.

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