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Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen.

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  • Unterstützung für die Zeit nach der Klinik

    Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Dafür erstellen wir bereits während Ihres stationären Aufenthalts einen Entlassplan.

    Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient:in?

    Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Mitarbeiter:innen der Stationen Sie über unser Entlassmanagement.

     

    Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzt:innen, Pflegekräfte und ggf. unsere Sozialberatung/Entlassmanagement Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren.

     

    So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für:

     

    • Rehabilitation
    • Pflegedienste
    • Hilfsmittel
    • Kurzzeitpflege
    • oder stationäre Heimversorgung

     

    durchgeführt werden.

    Unsere Leistungen im Überblick

    Für unsere Patienten zum Download

    Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

    pdf | 82 KB
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