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Neugeborenenhörscreening

Gutes Hören ist Voraussetzung für das Erlernen der Sprache

Menschen, die unter Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder kindlichen Hörstörungen leiden, haben im Alltag häufig Schwierigkeiten, mit ihrer Umwelt zu kommunizieren. Wir helfen Ihren oder Ihrem Kind dabei, die Welt trotzdem zu verstehen.

Stimmstörungen
Das häufigste Symptom einer Stimmstörung ist Heiserkeit. Besteht eine Heiserkeit länger als drei Wochen empfehlen wir dringend eine fachärztliche Abklärung.

Die Diagnostik einer Stimmstörung umfasst neben dem Gespräch die sogenannte Laryngo-Stroboskopie. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Untersuchung des Kehlkopfes mittels Endoskop und einem Stroboskop. Der Befund kann mit einer Videokamera aufgenommen und so auch dem Patienten dokumentiert werden. Für die Beurteilung der stimmlichen Leistungsfähigkeit kann ein zusätzlicher logopädischer Belastungstest notwendig sein.

 

In Abhängigkeit von der gestellten Diagnose werden konservative Behandlungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Stimmtherapie bei einer funktionellen Stimmstörung empfohlen.

 

Bei organischen Veränderungen, zum Beispiel Stimmlippenknötchen kann eine Operation notwendig werden.

 

Gezielt stimmverbessernde Operationen werden als phonochirurgische Eingriffe bezeichnet.

 

In der Routine der Phonochirurgie wird die sogenannte Mikrolaryngoskopie eingesetzt. Mit Hilfe dieses Verfahrens können Stimmlippenpolypen, -zysten oder andere Verdickungen sehr gewebeschonend abgetragen werden. Besonderer Vorteil ist die Narkoseführung mit einem sehr dünnen, ungeblockten Beatmungskatheder.

 

Besondere phonochirurgische Eingriffe:

Augmentation einer Stimmlippe bei Gewebeverlust, z.B. bei Stimmlippenlähmung zur Medialisierung (Verlagerung in die Kehlmitte). Zur Unterfütterung der Stimmlippe benutzen wir Kollagenpräparate.

Thyreoplastische Eingriffe vom äußeren Kehlskelett aus zum Beispiel bei Stimmlippenlähmung oder postoperativen Gewebedefekten.

Sprech- und Sprachstörungen können primär beim Spracherwerb des Kindes auftreten oder sekundär beim Erwachsenen infolge einer Erkrankung, zum Beispiel nach einem Schlaganfall. Kennzeichnend für diese Erkrankungen ist eine eingeschränkte Verständigungsfähigkeit. Dabei kann das Sprachverstehen, die Sprachlautbildung, die Satzbildung oder die Ausdrucksfähigkeit betroffen sein.

Schwerpunkt der Abteilung ist die Frühdiagnostik von Sprachstörungen bei zweijährigen Kindern mit Hilfe standardisierter Untersuchungen.

Hörstörungen im Kindesalter
Mit speziellen Untersuchungen kann in jedem Lebensalter eine sichere Aussage zur aktuellen Hörschwelle des Kindes erhoben werden.

Dazu stehen uns sogenannte subjektive und objektive Methoden zur Verfügung. Bei den subjektiven Untersuchungen ist die Mitarbeit des Kindes erforderlich. Es wird beispielsweise beobachtet, wie sich das Verhalten eines Kindes auf akustische Reize ändert und daraus ein Rückschluss auf die Hörsituation gezogen. Bei Kindern ab 3 Jahren signalisiert das Kind durch eine Spielhandlung, wann es gehört hat. Die objektiven Verfahren sind nicht an die Aufmerksamkeit des Kindes gebunden.

Dazu zählen:

  • die Hirnstammaudiometrie oder BERA,
  • die Tympanometrie und
  • der Nachweis von Schallaussendungen aus dem Ohr nach Anregung (OAE).


Ist eine gesicherte Hörschwelle bestimmt wurden und weist diese eine Einschränkung auf, kann eine gezielte Behandlung empfohlen werden.

Es gibt unterschiedliche Arten der Hörminderung: Bei Mittelohreinschränkungen kann eine medikamentöse Therapie im Frühstadium erfolgreich sein. Oft wird hier jedoch eine operative Behandlung erforderlich, der sogenannte Trommelfellschnitt. Innenohrhörstörungen können derzeit leider weder medikamentös noch operative geheilt werden. Hier ist je nach Schweregrad eine Hörgeräteversorgung möglich. Besondere Beachtung findet hierbei die Versorgung hochgradig beidseitig schwerhöriger oder tauber Kinder. Die sogenannte Innenohrprothese, das Cochlea-Implant, welches operative eingebracht wird, erlaubt die direkte elektrische Reizung des Hörnervens unter Überbrückung der geschädigten Innenohr Sinneszellen.

Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Wir bitten Sie folgende Hinweise zu beachten:

  1. Für eine ambulante Konsultation benötigen wir einen Überweisungsschein vom HNO Facharzt.
  2. Terminvereinbarungen für hör- oder sprachauffällige Kinder täglich von 7:00 bis 14:30 Uhr unter (0361) 781-6309 (Frau Umann)
  3. Terminvereinbarung für erwachsene Patienten täglich von 7:00 bis 15:30 Uhr unter (0361) 781-6311.