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Gifhorn

Klinisches Ethik Komitee

Die Arbeit des Klinischen Ethik Komitees (KEK) trägt dazu bei, dass das Wohl und der Willen des Patienten in den Mittelpunkt sämtlicher Behandlungsprozesse im Krankenhaus gestellt sind und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums in ethisch relevanten Fragen und Entscheidungen auf breiter Basis getragen werden können.

Liebe Patienten, Angehörige und Mitarbeitende,

die Möglichkeiten der modernen Medizin stellen Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie die Beschäftigten aus Medizin und Pflege immer wieder vor verschiedene ethische Konflikte. In diesen Situationen wollen wir Ihnen als Klinisches Ethik Komitee (KEK) zur Seite stehen. Die Mitglieder unseres Komitees sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums oder Fachleute. Gemeinsam klären wir ethische Fragen, die sich aus dem Alltag von Pflege und Behandlung der uns anvertrauten Menschen ergeben. Die Arbeit des Komitees dient dabei als Beratung, Orientierung und Information.

 

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Klinisches Ethik Komitee

  • bei konflikthaften Grenzsituationen
  • bei Fragen zur Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen
  • bei ethischen Fragen zur Therapiebegrenzung und Umgang mit Patientenverfügung

Patientinnen und Patienten sowie deren Bezugspersonen oder Bevollmächtigten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums.

Es wird eine Fallbesprechung mit dem Behandlungsteam und Mitgliedern des KEK vereinbart. Das Beratungsergebnis wird schriftlich festgehalten, der Patientenakte beigefügt und dem Antragsteller zugeleitet.

Es stellt lediglich eine Handlungsempfehlung dar. Die letzte Entscheidung obliegt den behandelnden Ärzten. Alle Mitglieder des Ethikkomitees unterliegen der Schweigepflicht, so dass Sie sich vertrauensvoll an uns wenden können.

  • Ermittlung des mutmaßlichen Willens der Patienten
  • Aussagekraft einer Patientenverfügung für die aktuelle Situation
  • Fragen der Therapiebegrenzung am Lebensende
  • Wunsch nach Abschalten lebenserhaltender Geräte
  • Meinung des Bevollmächtigten widerspricht der Patientenverfügung
  • Patientenwunsch ohne Vorliegen einer medizinischen Indikation

DAS KLINISCHE ETHIK KOMITEE WIRD AUF ANTRAG TÄTIG:

Antragsberechtigt sind alle an der Patientenversorgung beteiligten und davon betroffenen Personen, Patienten und deren Vertrauenspersonen/ gesetzlichen Vertretern. Anträge können direkt an den Vorstand, über ein Mitglied des Komitees oder die Patientenfürsprecher und die Seelsorge an das KEK gerichtet werden. Für alle Mitglieder des KEK gilt die Wahrung des Datengeheimnisses und der Schweigepflicht.

Laden Sie sich hier den aktuellen Flyer herunter:

Flyer Klinisches Ethikkomitee

pdf | 3 MB
Laden Sie sich das Formular hier herunter:

Anfrage Patienten KEK

Helios Klinikum Gifhorn
pdf | 91 KB

Das Klinische Ethik Komitee setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums oder Fachleuten aus dessen Umfeld zusammen, die Erfahrung und Interesse an ethischen Fragen haben, die sich innerhalb des Klinikablaufes ergeben.

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