Es wird eine Fallbesprechung mit dem Behandlungsteam und Mitgliedern des KEK vereinbart. Das Beratungsergebnis wird schriftlich festgehalten, der Patientenakte beigefügt und dem Antragsteller zugeleitet.
Es stellt lediglich eine Handlungsempfehlung dar. Die letzte Entscheidung obliegt den behandelnden Ärzten. Alle Mitglieder des Ethikkomitees unterliegen der Schweigepflicht, so dass Sie sich vertrauensvoll an uns wenden können.