Patientenfürsprecher
Die Patientenfürsprecher sind Vermittler zwischen Patienten und Klinik. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden der Patienten oder ihrer Angehörigen auf. Ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben leisten sie unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit.
Die Patientenfürsprecher bringen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen sowie Kenntnisse rechtlicher und krankheitsbedingter Problemsituationen ein, um in Zusammenarbeit mit der Krankenhausleitung die ihnen gestellte Aufgabe zu erfüllen.
Er kann sich mit Einverständnis des betroffenen Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Dabei sind sie von der Klinikleitung unabhängig und nur dem Gesetz und den von den Kreistagen bzw. kreisfreien Städten erlassenen Regeln verantwortlich. Das Amt des Patientenfürsprechers ist ein Ehrenamt.