Ballenfuß (Hallux valgus)
Der Hallux valgus, der Schiefstand der Großzehehe, ist meist die Folge einer genetischen Veranlagung und tritt daher familiär gehäuft auf. Frauen betrifft diese Fehlstellung 9 mal häufiger als Männer. Falsches Schuhwerk kann ihn verstärken und zu hohe Schuhe auch verursachen. Bleibt der Hallux valgus unbehandelt, nehmen die Fehlstellung unter Einbeziehung auch der Kleinzehen und damit auch die Beschwerden in den meisten Fällen zu. Die Folge kann bei längerer Fehlstellung auch eine schmerzhafte Arthrose im Großzehengrundgelenk sein.
Operation des Hallux valgus
Da konservative Therapieoptionen wenig Erfolg versprechen, ist eine Operation meist die richtige Wahl. Hierzu wenden unsere Fußchirurgen häufig drei Methoden an:
- Die V-Osteotomie nach Austin, Youngswick oder Waterman-Green Laird: Ein Operationsverfahren, bei dem ein Knochen körperfern gezielt durchtrennt, anschließend der Winkel korrigiert und wieder refixiert wird. Dieses Verfahren findet bei milder Fehlstellung Anwendung.
- Die Z-Osteotomie nach Scarf-Mayer: Ein Operationsverfahren, bei dem ein Knochen Z-Förmig im Schaftbereich durchtrennt, der Winkel korrigiert und dann wieder refixiert wird. Dieses Verfahren findet bei fortgeschrittener Fehlstellung Anwendung.
- Die Lapidus-Arthrodese: Ein Operationsverfahren, bei dem das Fußwurzel-Mittelfuß-Gelenk I korrigierend versteift wird. Das Großzehengrundgelenk, welches den Abrollvorgang ermöglicht bleibt dabei beweglich erhalten. Diese Verfahren findet bei ausgeprägter Fehlstellung mit unter anderem auch einer Instabilität im I. Mittelfuß-Fußwurzel-Gelenk oder auch bei schmerzhaftem Knorpelverschleiß in diesem Gelenk Anwendung.
Nach dem Eingriff
All diese Verfahren sind gelenkerhaltend für das Großzehengrundgelenk und sollten bis zu drei Monate, je nach Verfahren, nachbehandelt werden. Bei der V-Osteotomie und der Z-Osteotomie darf der Fuß mit geringen Einschränkungen in einem Spezialschuh gleich voll belastet werden.
Wird bei Ihnen eine Lapidus-Arthrodese durchgeführt, empfehlen unsere Fußchirurgen, für etwa sechs bis acht Wochen Gehstützen zu verwenden. Darüber hinaus sollten Sie für sechs bis acht Wochen, je nach Verfahren, nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.