Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00
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Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind pro Verordnung zehn Euro Rezeptgebühr sowie zehn Prozent der Gesamtbehandlungskosten zu entrichten. Der Eigenanteil ist am ersten Behandlungstag zu zahlen.
Bei den Kostenträgern der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger fällt kein Eigenanteil an.
Die Übernahme der Kosten bei Privatrezepten ist abhängig von Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.
Sie haben eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes? Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Per Telefon (040) 3197-1040
Per E-Mail info.rzhe@helios-gesundheit.de
Falls Sie Ihren Termin verschieben oder absagen möchten, bitten wir Sie, dies mindestens 24 Stunden im Voraus zu tun. So haben wir noch ausreichend Zeit umzuplanen und diesen Termin einem anderen Patienten anzubieten.
Für Absagen, die uns kurzfristiger als 24 Stunden erreichen, müssen wir Ihnen leider eine Aufwandspauschale in Rechnung stellen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Verordnungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden müssen.