Anschlussheilbehandlung der Krankenkassen
Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit Operation oder ohne, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Radfahren?
Die Anschlussheilbehandlung, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, soll diese und ähnliche Fragen beantworten und Sie schnell wieder fit für Ihren Alltag machen.
Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung
Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten einer Reha und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussheilbehandlung angetreten werden.
Im Falle einer Anschlussheilbehandlung ist der Kostenträger die Krankenkasse. Sie selbst zahlen eine verminderte Zuzahlung von zehn Euro täglich. Sowohl um die Kostenübernahme der Krankenkasse als auch um die Anmeldung im Rehazentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.