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Balanceboard Kniebeugeuebung mit Therapeut

Ambulante Muskuloskelettale Rehabilitation (AMR)

AMR der Krankenkassen

Häufig reichen bei schweren orthopädischen Beschwerden und Schädigungen wie beispielsweise chronischen Rückenbeschwerden oder nicht operierte Schultererkrankungen, Behandlungen im Rahmen der Heilmittelversorgung nicht aus.

Mit einer AMR erfahren Sie eine umfassende und intensive medizinische Betreuung um dessen Erwerbsfähigkeit zu verbessern bzw. einer wesentlichen Verschlechterung entgegenzuwirken.

 

Ihr Weg zu einer AMR

  • Der Antrag für eine ambulante medizinische Rehabilitation wird von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Orthopäden gestellt und bei der Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse prüft zunächst ihre Zuständigkeit und die medizinische Notwendigkeit.
  • Im Anschluss erhält Ihr behandelnder Arzt ein weiteres Formular, das ebenfalls ausgefüllt und an die Krankenkasse zugeschickt werden muss. Nach erneuter Prüfung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse die Mitteilung, ob die Reha genehmigt worden ist. Mit uns vereinbaren Sie anschließend Ihren Aufnahmetermin.