An Ihrem ersten Therapietag erhalten Sie Ihren Therapieplan für die gesamte Dauer der EAP. Die Dauer einer EAP beträgt für Maßnahmen über die BG oder über gesetzliche Unfallversicherungen für die erste Verordnung 14 Tage. Bei den anderen Kostenträgern entscheidet der behandelnde Arzt, wie viele Behandlungstage beantragt werden.
Sie können die EAP über folgende Kostenträger beantragen:
- Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetzliche Unfallversicherungen
- Private Krankenversicherungen
- Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei
Ihr Weg zu einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)
Sind Sie privat versichert? In diesem Fall stellen niedergelassenen Ärzte eine Verordnung aus.
Hatten Sie einen Arbeitsunfall? Wird die EAP zu Lasten der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung durchgeführt, muss ein Durchgangs- oder Unfall-Arzt die Verordnung ausstellen.
Verordnungen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung müssen zunächst vom Kostenträger genehmigt werden. Das erledigen wir für Sie - lassen Sie uns die Verordnung zukommen und nach erfolgter Kostenübernahme vereinbaren wir den Aufnahmetermin.
Bei Privatverordnungen helfen wir Ihnen, die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung zu klären. Rufen sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei.
Verordnungen der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig. Gerne vereinbaren wir einen Aufnahmetermin mit Ihnen, sobald uns die Verordnung vorliegt.
Für Beschäftigte von Polizei und Feuerwehr gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften.
Sprechen Sie uns an, sobald Sie eine Verordnung haben. Wir kümmern uns um die Genehmigung Ihrer EAP und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00
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