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Ihr Weg zur Stationären Reha / Anschlußheilbehandlung (AHB)

Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit Operation oder ohne, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Radfahren?

Die Anschlussheilbehandlung, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, soll diese und ähnliche Fragen beantworten und Sie schnell wieder fit für Ihren Alltag machen.

Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung

Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses in dem Sie operiert werden. Dort werden Sie über die Möglichkeiten einer Anschlussheilbehandlung (AHB) informiert. Es wird außerdem mit Ihnen gemeinsam geklärt wer der zuständige Kostenträger für Ihre AHB ist.

 

Sowohl um die Kostenübernahme der Krankenkasse als auch um die Anmeldung im Rehazentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses in dem Sie operiert werden.

 

Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussheilbehandlung (AHB) angetreten werden.

 

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Anschlußheilbehandlung.

Gerne beraten wir Sie persönich

 

 

 

Nutzen Sie unsere Angebote – wir stehen Ihnen  helfend zur Seite.

Wir sind für Sie da

Telefon:

(040) 3197-1086

 

Sprechen Sie gerne auf unseren Anrfubeantworter. Wir rufen Sie zeitnah zurück.