Gesetzlich versichert
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse üblicherweise die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Gesetzlich versicherte Patienten legen bei der Aufnahme einfach ihre Krankenversicherungskarte und ihren Einweisungsschein vor. Patienten, die privat versichert sind, legen ihre „Medicard“ vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung. Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
Privat versichert / Wahlleistungen
Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die „Medicard“ Ihrer privaten Krankenversicherung vor. Mit einer privaten Versicherung entfallen in der Regel für Sie zudem die Zuzahlungen. Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.
Erfahren Sie mehr über unsere Wahlleistungen