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Zuzahlung & Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Einen Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte finden Sie hier.

Gesetzlich versichert

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse üblicherweise die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Gesetzlich versicherte Patienten legen bei der Aufnahme einfach ihre Krankenversicherungskarte und ihren Einweisungsschein vor. Patienten, die privat versichert sind, legen ihre „Medicard“ vor – und wir regeln alles Weitere für Sie. 

 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung. Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

Privat versichert / Wahlleistungen

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach  die „Medicard“ Ihrer privaten Krankenversicherung vor. Mit einer privaten Versicherung entfallen in der Regel für Sie zudem die Zuzahlungen. Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.

 

Erfahren Sie mehr über unsere Wahlleistungen

 

Erfahren Sie mehr über unsere Privatklinik

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.  

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.  

So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen

Nach Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns eine Rechnung per Post. Die Zuzahlung können Sie dann bequem überweisen. Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrags (8-stellige Nummer, beginnend mit 7).

Wir sind für Sie da

Patientenverwaltung

 

Sandra Kaiser
Telefon: (040) 3197-1313
E-Mail: sandra.kaiser@helios-gesundheit.de