Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte sagen Sie auf der Station Bescheid, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die über die Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst/Patientenservicecenter Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.
Ihr Entlassungstermin
Nach erfolgreicher Operation werden Sie aus der ENDO-Klinik entlassen, sobald dies aus medizinischer Sicht bedenkenlos möglich ist. Dabei spielen neben Ihrer Gesamtverfassung auch der Fortschritt der Wundheilung und die Mobilität des operierten Gelenkes eine entscheidende Rolle.
Sie erfahren Ihren Entlassungstermin für gewöhnlich während der Visite auf Ihrer Station. So sind Sie und Ihre Angehörigen frühzeitig informiert. In der Regel werden Sie am Vormittag entlassen, in Ausnahmen vereinbaren wir einen individuellen Termin. Nach dem Frühstück liegen alle Entlassungspapiere wie Arztbrief, Röntgenbilder etc. für Sie bereit.
Ihr Entlassungsbrief
Bei der Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt, etwa zur Diagnose, zur Therapie und zur Medikation. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen.
Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbrief. Den ausführlichen Brief schicken wir Ihnen dann im Nachgang per Post zu. Erkundigen Sie sich bei Fragen gerne auf Ihrer Station nach dem Entlassungsbrief, bevor Sie die Klinik verlassen.
Ihre Medikamente
Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag mit.
Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten zur weiteren Medikamenten-Einnahme gerne an.
Aufenthalts- und AU-Bescheinigung
Kosten und Hilfsmittel
Bitte geben Sie am Tag Ihrer Entlassung geliehene Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstände zurück, etwa Gehhilfen und gemietete Telefone. Die Gebührenkarte für Ihr Telefon können Sie am Kartenautomat am Infopunkt abgeben. Dabei erhalten Sie verbliebene Geldbeträge zurück.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Zuzahlungsbeträge für Ihren Aufenthalt zu bezahlen. Dies können Sie am Tag der Entlassung direkt an unserer Kasse erledigen.
Heimweg und Transport
Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über Möglichkeiten wie Krankentransportwagen oder Taxi.
TIPP:
Es besteht die Möglichkeit, sich von der Krankenkasse Taxikosten erstatten zu lassen, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung.
Die Nachuntersuchung
Wenn Ihre Behandlung eine Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme erfordert, vereinbaren wir am Tag Ihrer Entlassung mit Ihnen einen Termin. Falls nicht anders vereinbart, ist ansonsten Ihr weiterbehandelnder Arzt der erste Ansprechpartner für alle weiteren Fragen und Behandlungen.
Unterstützung nach dem Aufenthalt
Wenn es erforderlich ist, unterstützt Sie unser Krankenhaus-Sozialdienst bei der häuslichen Weiterbetreuung und der Organisation eines Pflegedienstes oder Pflegeplatzes. Sprechen Sie bei Bedarf einfach Ihren behandelnden Arzt auf der Station an – er stellt den Kontakt zum Sozialdienst her. Bitte vergewissern Sie sich, dass uns Ihre korrekten Kontaktdaten vorliegen und auch die Daten auf Ihrer Krankenkassenkarte aktuell sind.
Für unsere Patienten zum Download
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!