Zunächst werden bei einer Sprunggelenksarthrose konservative Therapiemaßnahmen durchgeführt. Wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind, gibt es zwei operative Therapiemöglichkeiten:
- Die bewegungserhaltende Versorgung mit einer Endoprothese
- Die Versteifung des oberen Sprunggelenkes.
Bei einer Arthroseschädigung des oberen Sprunggelenkes kann eine Endoprothese implantiert werden. Voraussetzungen dafür sind intakte und stabile Bänder, fester Knochen zur Verankerung der Prothese und ein Rückfuß ohne größere Fehlstellung. Bei ausgeprägten Fehlstellungen, instabilen Bändern oder starker Osteoporose kommt eine Prothese nicht infrage.
Sind oberes und unteres Sprunggelenks betroffen, ist auch wegen der dann häufigen Fehlstellung die Versteifung die Therapie der Wahl. Dabei werden Restknorpel und zerstörter Knochen entfernt und mit Spenderknochen aufgebaut. Dann werden beide Gelenke mit Schrauben oder Platten in korrigierter Stellung versteift. Versteifungen sind eine gute Wahl, wenn mit keinem anderen Verfahren eine Schmerzfreiheit erzielt werden kann. Zudem ist ein versteiftes Gelenk in der Regel voll belastbar, korrigiert und langfristig stabil.
Was man für danach wissen muss:
Es entsteht kein Hinken oder Humpeln. Auch das Barfußlaufen ist durch die Korrektur und Stabilisierung wieder möglich, da die übrigen Gelenke des Fußes beweglich bleiben. Das Schuhwerk sollte mit einer Abrollsohle versehen werden, um den Gangablauf harmonischer zu gestalten und die Last auf die beweglichen Anschlussgelenke zu verringern.