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Wir begleiten Ihre Entlassung

Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst/Patientenservicecenter Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

 

Was beinhaltet unser Entlassmanagement?

 

  • Wir stellen einen detaillierten Entlassplan schon am Tag Ihrer Aufnahme für Sie auf.
  • Wir beantragen für Sie, wenn nötig, einen ambulanten Pflegedienst oder organisieren einen Reha-Platz für Sie.
  • Unsere Ärzte stellen Ihnen Verordnungen für notwendige Hilfsmittel und Therapien aus.
  • Unsere Ärzte stellen einen Medikamentenplan für die Zeit nach Ihrer Entlassung auf und geben Ihnen die notwenigen Rezepte mit.
  • Bei der Entlassung erhalten Sie einen umfangreichen Arztbrief, der Ihren Krankenhausaufenthalt zusammenfasst und Empfehlungen für die Folgebehandlung enthält.
  • Unsere Ärzte können Ihnen bei Bedarf auch eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit für Ihren Arbeitgeber ausstellen.
  • Alle Schritte stimmen wir auch mit den niedergelassenen Ärzten ab, die Sie nach Ihrer Zeit im Krankenhaus behandeln, und vereinbaren hier Termine für Sie.

Wie funktioniert das Entlassmanagement?

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Am Aufnahmetag

Schon während Ihres Aufnahmegesprächs wird Ihr behandelnder Arzt Sie danach fragen, wie Sie leben und, ob Sie jemanden haben, der Sie nach dem Krankenhausaufenthalt unterstützt. Anhand Ihrer Erzählungen und Ihrem Krankheitsbild wird er entscheiden, ob Sie ein Entlassmanagement benötigen oder nicht und mit Ihnen besprechen, ob auch Sie sich ein Entlassmanagement wünschen.

 

Sollten Sie beide zu dem Schluss kommen, dass ein Entlassmanagement nötig ist, müssen Sie schriftlich zustimmen, dass wir Ihre persönlichen Angaben an Dritte weitergeben dürfen. Denn für ein umfassendes Entlassmanagement müssen wir mit Pflegediensten, Reha-Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten über Sie und Ihren Gesundheitszustand sprechen dürfen.

 

Die Einverständniserklärung ist Bestandteil unseres Behandlungsvertrags, den Sie bei Ihrer Aufnahme unterzeichnen.

2

Während des Aufenthalts

Während Sie von unseren Ärzten behandelt und von der Pflege versorgt werden, kümmern wir uns um den Rest und organisieren alles, was für Ihre Entlassung notwendig ist. Dabei halten wir uns an den Entlassplan und stimmen uns natürlich mit Ihnen ab.

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Am Entlasstag

Am Tag Ihrer Entlassung enthalten Sie Ihren Arztbrief inklusive Medikamentenplan und dazugehörige Verordnungen, Bescheinigungen und Rezepte. Sie verlassen uns und gehen gut versorgt nach Hause oder in eine Folgeeinrichtung.

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

Unsere Erreichbarkeiten

Sie erreichen unsere Mitarbeiter des Sozialdienstes zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag | 08:00 bis 17:00 Uhr

Rufen Sie einfach an! (040) 790 06-593/-296

 

Außerhalb der Dienstzeiten des Sozialdienstes und an den Wochenenden wenden Sie sich bitte direkt an den jeweils diensthabenden Arzt.

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Patienteninformation zum Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst.
Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben.

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