Mit der Konzernregelung "Institutionellere Kinderschutz" mündet das Kinderschutzkonzept in eine für alle Mitarbeiter:innen verbindliche Handlungsanweisung zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen aber auch zum Schutz aller Mitarbeitenden.
Kinder haben Rechte
Alle Kinder haben Rechte, z.B. auf Gesundheit, Bildung und Schutz vor Gewalt, ganz egal, in welchem Land sie leben und aufwachsen, welche Hautfarbe und welches Geschlecht sie haben oder welcher Religion sie angehören.
Die Vereinten Nationen haben 1989 eine Kinderrechtskonvention beschlossen, die für Kinder und Jugendliche auf der ganzen Welt gilt. Einen Überblick über die Konvention und die Kinderrechte gibt es auf den Seiten von UNICEF.
Im Jahr 2000 ist in Deutschland das Recht auf gewaltfreie Erziehung in Kraft getreten. Gewaltfrei umfasst dabei sowohl körperliche als auch seelische Gewalt. Auch in der Kinderrechtskonvention ist in Art. 19 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung festgelegt: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Misshandlung, Missbrauch sowie Vernachlässigung.
Hilfe in Notlagen
Kinderschutzbeauftragte unserer Klinik
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