Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihre Krankenkassenkarte vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Zusätzlich müssen Sie jedoch gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag leisten – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung. Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an der Rezeption – in bar oder per EC-Karte. Alternativ können Sie die Zuzahlung auch überweisen.
Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrags (8-stellige Nummer, beginnend mit 7).
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
- Sie sind Privatpatient.
- Sie sind Sozialhilfeempfänger.
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.
Privat Versicherte
Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.
Selbstzahler und ausländische Patienten
Bitte beachten Sie: Sofern keine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse vorliegt, sind Sie Selbstzahler. Selbstzahler und ausländische Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenversicherung müssen für ihre Behandlung eine Vorauszahlung leisten.
Empfänger von Wahlleistungen
Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.