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Klinisches Ethik-Komitee

Die Möglichkeiten der modernen Medizin stellen Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie die Beschäftigten aus Medizin und Pflege immer wieder vor schwierige ethische Konflikte, in denen das KEK ihnen zur Seite steht.

Müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel auf jeden Fall, für jeden Patienten, in jeder Situation ausgeschöpft werden? Oder gibt es gute Gründe, sich als Patient oder als behandelnder Arzt dagegen zu entscheiden? Die Arbeit des Klinischen Ethik Komitees (KEK) trägt dazu bei, dass das Wohl und der Willen des Patienten in den Mittelpunkt sämtlicher Behandlungsprozesse im Krankenhaus gestellt sind und die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums in ethisch relevanten Fragen und Entscheidungen auf breiter Basis getragen werden können.

 

Zu den Aufgaben des Ethik-Komitees gehören Einzelfallberatungen in ethischen Konfliktsituationen sowie Beratungen im Team bei schwierigen Entscheidungssituationen. Ziel der Beratung soll sein, den Patientenwillen zu verdeutlichen und dem behandelnden Team die Entscheidung in eigener Verantwortung zu erleichtern. Medizinische Leistungen sollen nicht nur auf dem neuesten Stand der Technik, sondern auch im Einklang mit sozialen und ethischen Erwägungen angeboten werden.

 

Mögliche Themen der Beratung sind:

 

  • Änderung des Therapieziels wie zum Beispiel Schmerzlinderung statt Lebensverlängerung
  • Chancen und Grenzen lebenserhaltender Therapien wie Beatmung oder künstliche Ernährung
  • Hilfe beim Anwenden einer bestehenden Patientenverfügung in der aktuellen Situation
  • Ermittlung des mutmaßlichen Willens von Patienten
  • Von einer Patientenverfügung abweichende Meinung des eingesetzten Bevollmächtigen, des nächsten Angehörigen oder des zuständigen behandelnden Arztes

Kontakt

Sie können das Klinische Ethik-Komitee unter ethikkomitee.herzberg@helios-gesundheit.de einfach per E-Mail kontaktieren. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten und, wenn Sie Mitarbeiter sind, Ihre Dienstart. Bitte schildern Sie die Situation und die ethische Fragestellung aus Ihrer Sicht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

 

Über unser Komitee

Unser Komitee wurde 2023 gegründet um, dazu beizutragen, ethische Fragen im Rahmen der medizinischen Versorgung zu klären und eine patientenorientierte Versorgungskultur zu pflegen.

 

Die Mitglieder des Ethik-Komitees stammen aus den Bereichen Medizin, Pflege, Sozialdienst und Seelsorge. Die Interdisziplinarität aus den unterschiedlichen Berufsgruppen ermöglicht eine fachübergreifende und neutrale Diskussion über ethische Fragen. Alle Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht.

 

Unsere Arbeit dient als Beratung, Orientierung und Information. Unsere Empfehlungen treffen wir unabhängig und sind hierbei nur unserem Gewissen verpflichtet.

 

Wer darf das KEK um Hilfe bitten?

Im Vordergrund unseres Handelns steht die respektvolle Begleitung und Reflektion der Interessen von Patienten und Patientinnen und ihren Angehörigen. Aber auch Anfragen von Klinikmitarbeitenden unterstützen wir bei Klärungsbedarf. 

 

Wie geht es nach der Einbeziehung des KEK weiter?

Der Antragsteller schildert die Situation und die ethische Fragestellung aus seiner Sicht. Dann werden weitere relevante Informationen zusammengetragen: medizinische Fakten, pflegerische Gesichtspunkte, soziale Umstände und Einstellungen des Patienten.

 

Mindestens zwei, möglichst drei Mitglieder des KEK führen zeitnah eine Fallberatung durch. Eine von Respekt und Mitgefühl geprägte Diskussion bzw. Gespräch mit dem Behandlungsteam, dem Betroffenen und ggf. gesetzlichen Vertreter, soll die konkrete Fragestellung von möglichst vielen unterschiedlichen Seiten beleuchten. Nach anschließender Beratung formulieren wir eine ethisch verantwortbare Empfehlung, die schriftlich fixiert wird. Diese stellt dabei lediglich eine Handlungsempfehlung dar. Die Ratsuchenden bleiben in ihren Entscheidungen stets frei. Die Stellungnahme des Ethik-Komitees hat rein beratenden Charakter.

 

Die Beratung durch das Ethik-Komitee trägt dazu bei, Lösungen zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen und verantwortet werden können. Die an der Ethikberatung Beteiligten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.