Suchen
Menü
Schließen

Jeder Mensch kann Opfer einer Gewalttat werden. Die Geschädigten können einen Antrag auf Anerkennung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG) stellen. In vielen Fällen erleiden die Betroffenen psychotraumatische Belastungen, sie sind traumatisiert. Durch eine frühzeitige fachtherapeutische Behandlung kann das Risiko, dass sich die psychischen Folgen verfestigen und sich zu einer dauerhaften Gesundheitsstörung entwickeln, minimiert werden. Deshalb ist es wichtig, den Betroffenen kompetente Soforthilfe anzubieten. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und das Thüringer Landesverwaltungsamt haben deshalb in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kliniken Traumaambulanzen für Gewaltopfer eingerichtet.