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Traumafolgestörungen

Jeder Mensch kann Opfer einer Gewalttat werden. Die Geschädigten können einen Antrag auf Anerkennung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG) stellen. In vielen Fällen erleiden die Betroffenen psychotraumatische Belastungen, sie sind traumatisiert. Durch eine frühzeitige fachtherapeutische Behandlung kann das Risiko, dass sich die psychischen Folgen verfestigen und sich zu einer dauerhaften Gesundheitsstörung entwickeln, minimiert werden. Deshalb ist es wichtig, den Betroffenen kompetente Soforthilfe anzubieten. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und das Thüringer Landesverwaltungsamt haben deshalb in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kliniken Traumaambulanzen für Gewaltopfer eingerichtet.

Opfer von Gewalttaten sind in vielen Fällen traumatisiert. Ein seelisches Trauma kann mit körperlichen Leiden durchaus insofern verglichen werden, als auch hier eine Behandlung und Zeit zum Heilen erforderlich ist. Wenn die Seele verletzt ist, bedarf es einer schnellstmöglichen Behandlung, um langfristigen gesundheitlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Es ist völlig normal, nicht nur bei körperlichen Schäden sondern auch bei seelischen Leiden, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit diesem Informationsblatt wenden wir uns daher an die Betroffenen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind. Wir bieten Ihnen gern professionelle Hilfe an. Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns. In den hier aufgeführten Kliniken sind spezialisierte Fachbereiche vorhanden, in denen Sie innerhalb weniger Tage einen Termin für fachärztliche und fachpsychologische Beratung und Hilfe erhalten.

• Psychotherapeutische Einzelgespräche

• Diagnostik, schwerpunktmäßig zur Abklärung des Risikos für die Entwicklung von Langzeitfolgen und erforderlicher therapeutischer Maßnahmen

• Behandlung bestehender Belastungssymptome