Der zweite geschützte Bereich in einer sanierten Altbauvilla verfügt auf zwei Ebenen gesamt über zehn Einzelzimmer. Hier wohnen ebenfalls Bewohner:innen, bei denen ein richterlicher Unterbringungsbeschluss gem. § 1906 BGB vorliegt. Der großzügige Aufenthaltsraum hat eine direkte Verbindung zum geschützten Gartenbereich. Hier befindet sich ein offener Grill und eine überdachte Sitzmöglichkeit. Ebenfalls besteht hier die Möglichkeit, Tischtennis zu spielen. Hier können sich unsere Klienten unter einem Pavillon, am offenen Grill oder beim Tischtennis treffen, das Gelände umgebende Beerensträucher laden im Spätsommer zum Naschen ein.
Für jeweils zwei Zimmer steht ein kleines Bad mit Toilette und Dusche zur Verfügung. Im Wohnbereich selbst gibt es auch ein großes Bad mit Badewanne.
Im Erd- und Kellergeschoss des Hauses befinden sich die Therapieräume. Dort findet überwiegend die tagesstrukturelle Betreuung statt und werden für spezielle Fördereinheiten genutzt.
Alle Häuser sind mit einem Fahrstuhl ausgestattet. Für den individuelle Wohnraum besteht die Möglichkeit, sich mit eigenen Möbeln sowie persönlichen Gegenständen nach eigenen Bedürfnissen wohnlich einzurichten. In den geschützten Bereichen bestehen Einschränkungen entsprechend der Regelungen der Hausordnungen.
LEISTUNGSTYP
P-LT 3.2, Geschlossener Wohnbereich (Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB oder freiwilliges Wohnen in einem geschlossenen Wohnbereich)