FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen und ambulante Patient:innen
Daraus ergibt sich eine Erleichterung der Besuchsregeln. Besuche sind zukünftig wieder ohne Testnachweis möglich. Besucher:innen und ambulante Patient:innen müssen aber weiterhin eine FFP2-Maske beim Betreten der Klinikgebäude tragen.
Bis zum 7. April 2023 bleibt die Maskenpflicht für Besucher:innen in Krankenhäusern bestehen. Wir appellieren weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung eines jeden Einzelnen, freiwillig Maske zu tragen, sich bei Erkältungs-Symptomen zu testen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben.