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Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist.

  • Aufenthalt planen
  • Unterstützung vor Ort
  • Entlassmanagement
  • Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

    Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

     

    Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

    So erreichen Sie den Sozialdienst

    Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

    Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

    Wir sind für Sie da

    MONTAG BIS FREITAG 7.00 BIS 16.00 UHR

     

    Frau Dröse (05121) 894–1461

    Frau Fahlteich (05121) 894–1469

    Frau Kadow (05121) 894–1464

    Herr Kallwitz (05121) 894–1456

    Frau Luck (05121) 894–1451

    Frau Nitzpon (05121) 894–1459

    Frau Bey (05121) 894–1453

    Frau Babilon (05121) 894-1457

    Herr Sawatzky (05121) 894-1458

    Frau Spilker (05121) 894-1463

    Fax (05121) 894–1455

     

    E-Mail senden

    Für unsere Patienten zum Download

    Patienteninformation Enlassmanagement

    Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

    pdf | 82 KB