Mit der Ablation werden unter anderem „Tachykardien“ und Herzstolpern behandelt – und häufig auch geheilt. Darunter fallen Herzrhythmusstörungen, bei denen das Herz zu schnell und mitunter unregelmäßig schlägt, kurz: „Herzrasen“.
WEITERE ANWENDUNGSGEBIETE SIND:
- Vorhofflimmern
- andere komplexe Rhythmusstörungen wie Vorhoftachykardien
- typisches Vorhofflattern
- angeborene zusätzliche Leitungsbahnen im Herzen (WPW-Syndrom, verborgene Leitungsbahnen)
- AV-Knoten-Reentrytachykardien bei angeborenen doppelten Leitungseigenschaften des AV-Knotens
- lebensbedrohliche Kammertachykardien
Voraussetzung
Voraussetzung für die Ablation ist eine Elektrophysiologische Untersuchung (EPU), in der die Art der Herzrhythmusstörung ermittelt wird. Die EPU ist eine besondere Form der Herzkatheter-Untersuchung, mit der Herzrhythmusstörungen detailliert analysiert werden können.
Eine EPU kann notwendig werden, wenn Herzrhythmusstörungen vermutet, aber durch ein EKG (Elektrokardiogramm) nicht zweifelsfrei diagnostiziert werden – zum Beispiel bei wiederholtem Herzrasen. Die Untersuchung findet in der Regel unter örtlicher Betäubung statt. Je nach Art der Störung dauert sie etwa 30 Minuten bis zwei Stunden, in komplizierten Fällen auch länger.
Im Verlauf der EPU wird ein kleiner Kunststoffschlauch über die Venen in der Leiste eingeführt. Darüber werden kleine Elektrodenkatheter zum Herzen geführt. An der gewünschten Position kann über die Elektroden ein EKG direkt aus dem Herzen abgeleitet werden. Dieses so genannte „intrakardiale“ EKG hilft dabei, die Herzrhythmusstörungen genauer abzubilden. Bleiben die Störungen während der Untersuchung aus, kann der Arzt sie über elektrische Impulse aus dem Elektrodenkatheter auch selbst auslösen.