Diagnose
Nach einer genauen Untersuchung können Sie in Absprache mit dem Arzt Ihre Behandlung festlegen. Je nach Schwere der Herzrhythmusstörung kommen dafür verschiedene Therapien infrage.
Therapie
Eine Möglichkeit ist die medikamentöse Behandlung. Sie ist leider nicht bei allen Arten von Herzrhythmusstörungen ausreichend wirksam. Daher wird Ihr Arzt Ihnen vielleicht einen Herzschrittmacher oder einen Defibrillator empfehlen.
Ein Herzschrittmacher ist immer dann erforderlich, wenn das Herz anfallsweise oder dauernd zu langsam schlägt oder sogar stillsteht. Durch regelmäßige elektrische Impulse zeigt der Schrittmacher dem Herzen an, wann es schlagen soll. Dabei kann der Schrittmacher seine Frequenz und damit die des Herzens der jeweiligen körperlichen Belastung anpassen. Wenn das Herz selbst genügend eigene Schläge erzeugt, nimmt dies der Schrittmacher wahr und hält sich zurück. Bei zu starkem Absinken der Herzfrequenz setzt er sofort wieder mit der vorgegebenen Frequenz ein.
In einigen Fällen sind zur Erfassung von Herzrhythmusstörungen sogenannte Ereignis-Rekorder sehr nützlich. Dies sind kleine Geräte, die der Patient selbst bedienen kann, um kurzfristig auftretende Rhythmusstörungen des Herzens zu dokumentieren. Bei Ohnmachtszuständen unklarer Ursache kann man solche Geräte auch ohne Probleme unter der Haut einsetzen, damit sie selbsttätig Rhythmusstörungen erfassen können. Erst mit Hilfe dieser Geräte kann manchmal geklärt werden, ob ein Herzschrittmacher erforderlich ist.
In Deutschland versterben jährlich circa 100.000 Menschen ganz unerwartet an einem plötzlichen Herztod. Die exakte Diagnostik potentiell gefährdeter Menschen und sämtliche Möglichkeiten der Therapie bei diesem Problemkomplex ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Klinik.
Implantierbare Defibrillatoren (ICD) sind in der Lage, schnelle Herzrhythmusstörungen zu erkennen und durch Abgabe elektrischer Energie zu beenden, sodass der plötzliche Herztod effektiv verhindert werden kann.
Die Geräte werden daher bei Patienten eingesetzt, bei denen schnelle Herzrhythmusstörungen aus den Herzkammern nachgewiesen wurden. Diese Rhythmusstörungen sind akut lebensbedrohlich und müssen daher sofort erkannt und beendet werden. Zusätzlich werden Defibrillatoren bei Patienten mit schwer eingeschränkter Pumpfunktion der linken Herzkammer implantiert, da erwiesen ist, dass Patienten mit einer schlechten Pumpfunktion der linken Herzkammer ein sehr stark erhöhtes Risiko für das Auftreten dieser lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen besitzen. Die Geräte besitzen zusätzlich immer auch eine Herzschrittmacherfunktion und können daher auch wie ein herkömmlicher Ein- oder Zweikammerschrittmacher arbeiten.
Mittels eines kleinen operativen Eingriffes wird das Aggregat meist unterhalb des linken Schlüsselbeines unter den Brustmuskel eingesetzt und über eine Vene durch spezielle elektrische Leitungen mit dem Herzen verbunden. Der operative Eingriff ist vergleichbar mit einer Herzschrittmacher-Implantation, erfolgt jedoch in Vollnarkose, da während der Operation gleichzeitig geprüft wird, ob das Gerät künstlich erzeugte Herzrhythmusstörungen richtig erkennt und effektiv beendet.
Bei Patienten mit ausgeprägter Herzschwäche (Herzinsuffizienz) trotz optimaler medikamentöser Behandlung und gleichzeitiger Erregungsleitungsstörung, kann durch die Implantation eines speziellen Herzschrittmachers oft eine wesentliche Besserung der Belastbarkeit und auch Lebensverlängerung erreicht werden.
Ein krankhaft veränderter Bewegungsablauf der rechten und linken Herzkammer wird durch diesen besonderen Schrittmacher wieder koordiniert, weshalb auch von einer kardialen Resynchronisations-Therapie (CRT) gesprochen wird. Nicht selten können Patienten, denen sprichwörtlich das „Wasser bis zum Hals“ steht, nach Einsetzen eines solchen Schrittmachers anschließend wieder ein normales Leben führen.
Meist wird ein kombiniertes Herzschrittmacher-Defibrillator-System (CRT-D) implantiert, um die Patienten mit einer schwer eingeschränkten Pumpfunktion der linken Herzkammer auch vor lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen und somit effektiv vor dem plötzlichen Herztod zu schützen.
Die Implantation eines solchen Systems erfolgt in unserem Herzkatheterlabor in Vollnarkose und ist nicht zuletzt durch Einsetzen von in der Regel drei Elektroden wesentlich aufwendiger. Ähnlich wie bei einem zwei-Kammer-Herzschrittmacher oder zwei-Kammer-Defibrillator wird jeweils eine Sonde im rechten Vorhof und der rechten Hauptkammer eingesetzt. Durch Anlage einer Elektrode in einer vor der linken Hauptkammer liegenden Herzvene können dann beide Herzkammern zeitgleich aktiviert werden.
Die Funktionskontrollen nach der Implantation führen wir in der Herzschrittmacher- und Defibrillator-Ambulanz unserer kardiologischen Klinik durch.
Je nach Art des eingesetzten Systems und abhängig wie lange dieses schon gearbeitet hat, erfolgen die Kontrollen ein- bis viermal im Jahr. Bei zwischenzeitlich auftretenden Problemen aber jederzeit eher.
Die Lebensdauer eines Schrittmachers oder Defibrillators hängt von vielen Faktoren ab, sie liegt aber meistens über acht Jahren.
Der Austausch eines alten gegen ein neues Gerät erfolgt durch einen kleinen chirurgischen Eingriff. Dabei können meistens die bereits liegenden Sonden wieder benutzt werden, so dass diese mit dem neuen Schrittmacher bzw. Defibrillator verbunden werden und dieser wieder in die alte Hauttasche eingesetzt wird.