Unser Tipp
Es empfiehlt sich, mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, ob Sie für die Unterbringung (Nichtärztliche Wahlleistung) im Falle eines stationären Klinikaufenthaltes versichert sind. Wir klären gerne die Versicherungskonditionen mit Ihrer Krankenkasse, wenn Sie es wünschen.