Hier finden Sie eine Übersicht über alle Sprechzeiten in der Fachabteilung Unfallchirurgie, Sporttraumatologie inkl. Fußchirurgie.
Der Hallux valgus, der Schiefstand des Großzehs, ist die Folge einer genetischen Veranlagung und tritt daher familiär gehäuft auf. Falsches Schuhwerk kann ihn verstärken, jedoch nicht verursachen. Bleibt der Hallux valgus unbehandelt, nehmen die Fehlstellung und damit auch die Beschweren in den meisten Fällen zu. Die Folge kann eine schmerzhafte Arthrose sein.
Operation des Hallux valgus
Da konservative Therapieoptionen wenig Erfolg versprechen, ist eine Operation meist die richtige Wahl. Hierzu wenden unsere Fußchirurgen häufig zwei Methoden an:
- Die V-Osteotomie nach Austin: Ein Operationsverfahren, bei dem ein Knochen gezielt durchtrennt und anschließend korrigiert wird
- Die Lapidus-Arthrodese, bei welcher der Arzt das Fußwurzel-Mittelfuß-Gelenk operativ versteift und so seine Bewegungsfähigkeit unterbindet, das Großzehengrundgelenk bleibt beweglich erhalten
Beide Verfahren sind gelenkerhaltend für das Großzehengrundgelenk und sollten bis zu drei Monaten nachbehandelt werden. Bei der V-Osteotomie darf der Fuß mit geringen Einschränkungen gleich voll belastet werden. Wird bei Ihnen eine Lapidus-Arthrodese durchgeführt, empfehlen Fußchirurgen, für etwa sechs Wochen Gehstützen zu verwenden. Darüber hinaus sollten Sie für sechs Wochen nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
Bewegungseinschränkung durch Gelenkverschleiß
Beim Hallux rigidus beziehungsweise dem Hallux limitus, einem Gelenkverschließ des Großzehengrundgelenks zwischen dem ersten Mittelfußknochen und dem Grundglied der Großzehe, kommt es zu einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung der Großzehe. Tritt eine solche Arthrose ausgeprägt auf, muss oft das Großzehengrundgelenk eingesteift werden. Nach dem Eingriff können Sie Ihren Fuß sechs Wochen im Verbandschuh voll belasten, auch Sport treiben ist kein Problem. Bis zur vollen Arbeits- und Verkehrstauglichkeit vergehen in der Regel acht bis zwölf Wochen.
Die Ursache hinter Hammerzehen liegt meist in Senk- oder Hohlfußstellungen, in seltenen Fällen kann auch ein Schuh Verursacher sein.
Einsteifung des Mittelgelenks
Da eine Hammerzehe häufig zu schmerzhaften Schwielen an der Zehenspitze oder dem Mittelgelenk der Zehen führt, ist ein chirurgischer Eingriff nötig. Dabei lockert der Arzt die Strecksehne und steift das Mittelgelenk ein. Auf dieses zu verzichten ist kein Problem: Seit der Mensch nicht mehr von Ast zu Ast schwingt und sich mit den Füßen festhält, kann man es als nicht notwendigen "Restbestand" aus uralten Zeiten betrachten.
Nach der Operation schaut ein Draht aus der Zehe, der nach vier Wochen entfernt wird. In dieser Zeit sollten Sie kein Kraftfahrzeug führen, nach weiteren zwei bis vier Wochen sind Sie wieder berufsfähig.
Eine relativ gesehen seltene, aber in der Fußsprechstunde häufig vorkommende Erkrankung ist das Morton-Neurom.
Durch Fehl- oder Überbelastung des Vorderfußes, beispielsweise bei langem Knien im Garten oder ausgedehnten Strandspaziergängen, entsteht zwischen dem zweiten und dritten oder dem dritten und vierten Mittelfußköpfchen eine schmerzhafte, aber gutartige Geschwulst. Manchmal hilft es, den Fuß zu schonen und polsternde Schuheinlagen zu tragen. Bestehen die Schmerzen weiterhin, kann oft die Injektion von Cortison Abhilfe verschaffen.
Therapie des Morton-Neuroms
Halten die Beschwerden jedoch länger als ein Jahr an oder treten wieder auf, ist eine operative Entfernung des Nervenknotens nötig. Diese führt zu einem bleibenden Taubheitsgefühl zwischen den betroffenen Zehen, Lähmungen sind aber nicht zu erwarten. Nach einer solchen Operation sind Sie etwa sechs bis zwölf Wochen arbeitsunfähig beziehungsweise verkehrsuntauglich.
Sandy Abe
(06652) 987-300