Voraussetzungen für täglichen Besuch
- Der Besucher ist vollständig und mit adäquatem Abstand zur letzten Impfung gegen SARS-CoV-2 geimpft und weist dies mittels Impfpass, Impfbescheinigung mit Personalausweis oder digitaler Impfbescheinigung nach
- Der Besucher legt einen Genesenennachweis vor
Ohne diese Voraussetzungen dürfen lt. Landesverordnung während der ersten 6 stationären Tage insgesamt 2 Besuche von jeweils max. 2 Personen/Tag , ab dem 7. Tag täglich von max. 2 Personen/Tag erfolgen. Dazu erforderlich:
- aktueller PCR oder AG-Schnelltest (nicht älter als 24 Std. aus anerkanntem Testzentrum). In absoluten Ausnahmefällen / dringenden Fällen kann ein AG-Schnelltest hier gemacht werden.
- Ausnahmen sind nach Rücksprache für Seelsorger, Eltern minderjähriger Kinder oder bei besonderen/dringenden Anlässen jederzeit mit o.g. Testnachweisen möglich.
Die Besuchsregelung gilt für den grünen und gelben Bereich / Patienten im roten Bereich sind in Quarantäne und empfangen keinen Besuch
Besuchszeiten:
10:30 Uhr - 12 Uhr
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
(letzter Einlass 17 Uhr)
Anmelden an Pforte mit Nachweis der notwendigen Bescheinigungen
- Besucher müssen völlig frei von Covid-assoziierten Symptomen sein
- Der Zutritt zur Klinik ist nur mit FFP2-Maske erlaubt
- In Ausnahmefällen dürfen Kinder mitkommen. Sie benötigen ebenfalls den Nachweis eines negativen Testergebnisses und müssen ab sechs Jahren einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, ab 15 Jahren eine FFP2-Maske tragen.
Besuchererfassung:
- Eintrag in Besuchsliste durch Empfangsmitarbeiterin(Name, Adresse, geimpft/gesundet/Testergebnis; Tel. Nummer; Pat. Name, Datum, Uhrzeit)
- Besucher füllt Symptomfragebogen aus und erhält Hygieneregeln abgestempelt als „Zugangsberechtigung“