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Abrechnung und Zuzahlung

Die Kosten für Ihren Aufenthalt bei uns übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Informieren Sie sich über Zuzahlungen und Kostenübernahmen.

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  • Gesetzlich versicherte Patienten

    Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

     

    Die Zuzahlung wird maximal für 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

     

    So entrichten Sie Zuzahlungen

    Die angefallen Zuzahlungskoste können Sie gerne per EC-Karte oder bar an unserer Rezeption im Erdgeschoss begleichen. Andernfalls überweisen Sie uns den Betrag. Sie erhalten dafür von uns eine Zuzahlungsrechnung mit Überweisungsträger am Entlasstag.


    Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrags (8-stellige Nummer, beginnend mit 7).

     

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht

    Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

    • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
    • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten. 

     

    Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.  

     

    Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

    Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.  

     

    Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.

    So erreichen Sie uns

    Sie erreichen unser Abrechnungsteam von 08:00 - 13:00 Uhr telefonisch unter: 0721/9738-101 oder per Mail an KA-Abrechnung@helios-gesundheit.de 

    Sie finden unsere Rezeption, an der Sie bezahlen können, im Erdgeschoss direkt am Haupteingang. 

     

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr
    Am Wochenende und feiertags: 07:00 bis 20:00 Uhr

     

    Bankverbindung

    Bayrische Hypo- und Vereinsbank AG Karlsruhe
    IBAN: DE69 06602 0286 0002 3273 33
    BIC: HYVEDEMM475
    Kundenreferenz: Ihre Fallnummer  

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