Eine postmortale Organspende ist in Deutschland möglich nach Eintritt des sogenannten Hirntodes, also wenn sämtliche Hirnfunktionen unwiederbringlich ausfallen und das Gehirn nicht mehr durchblutet wird.
Diese Situation kann eintreten, wenn man eine schwere Hirnschädigung erleidet durch Unfall, Hirnblutung oder z.B. infolge Sauerstoffmangels. Der Hirntod wird nach genau vorgeschriebenem Untersuchungsprotokoll diagnostiziert durch zwei erfahrene FachärzteInnen , die unabhängig voneinander die Diagnose stellen. Die Diagnose Hirntod (fachsprachlich Irreversibler Hirnfunktionsausfall) bedeutet den Tod eines Menschen.
In dieser Situation können bei vorliegender Einwilligung zur Organspende Spenderorgane entnommen und anderen Patienten transplantiert werden. Die Deutsche Stiftung Organspende DSO und Eurotransplant sind per Gesetz zuständig für alle Belange rund um die Organspende und Transplantation.
Unsere transplantationsbeauftragten Ärzt:innen stehen mit fachlichem Rat zur Seite, nehmen organisatorische Aufgaben wahr und nehmen sich Zeit nehmen für Angehörigengespräche, wenn ein Patient mit einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall verstirbt. Gemeinsam klären wir, ob der Patient zu Lebzeiten einen Organspendewunsch geäußert hat.
In den helios Kliniken Kassel setzen wir uns ausdrücklich für die Organspende ein, weil diese Leben retten kann.