Helios begrüßt die gesetzliche Erleichterung der Test- und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Demnach entfällt seit dem 1. März die Test- und Maskenpflicht für unsere Mitarbeitenden. Das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit besonders gefährdeten Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit wird wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverständlich fortgeführt. Patienten:innen werden nur noch bei Symptomen via Antigenschnelltest/PCR getestet.
Besuche sind in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr ab sofort ohne einen Covid-Test möglich.
Die Maskenpflicht (FFP2-Maske) für Besuchende bleibt jedoch noch weiterbestehen. Diese gilt auch in den Patientenzimmern. Bei Erkältungssymptomen sollte man auf einen Besuch zum Schutz unserer Patient:innen verzichten.
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