Sie haben die Wahl: Auf Wunsch können Sie sich bei uns von der Chefärztin oder dem Chefarzt behandeln lassen. Das gilt für alle Fachbereiche, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind.
In Abwesenheit des Chefarztes bzw. der Chefärztin übernimmt ein dafür bestimmter Vertreter Ihre Behandlung.
Unsere Wahlärztinnen und Wahlärzte verfügen alle über besonderen Qualifikationen und Expertise in ihrem medizinischen Fachbereich. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Wahl.
Abrechnung und Kosten
Die Chefarztbehandlung (ärztliche Wahlleistung) wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Dies umfasst auch alle begleitenden Arztleistungen wie die der Anästhesie, Labormedizin etc., die ebenfalls separat in Rechnung gestellt werden.
Die Preise für die ärztliche Wahlleistung sind im Vorfeld schwer einzuschätzen, da sie von Aufwand und Schweregrad der medizinischen Behandlung abhängig sind.
Wenn Sie diese Zusatzleistung in Anspruch nehmen möchten, beraten wir Sie gerne.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Downloadversion der Gebührenordnung (Quelle: PKV, 2008). Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegt für Sie auch in unserer Patientenaufnahme zur Einsicht bereit.