Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient:in?
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kolleg:innen der Station Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzt:innen, Pflegekräfte und ggf. unsere Sozialberatung/Entlassmanagement Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.
Für unsere Patient:innen zum Download
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!
Einwilligungserklärung zur Durchführung des Entlassmanagements
Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer
Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie uns: