Nicht jeder kann nach einem Krankenhausaufenthalt direkt wieder mit dem Alltag weitermachen. Oftmals schließt sich eine Reha, eine medizinische Nachsorge oder eine Kurzzeitpflege dem Aufenthalt im Krankenhaus an. Damit dieser Übergang optimal koordiniert wird, schreibt das Fünfte Sozialgesetzbuch in § 39 ein Entlassmanagement für Krankenhäuser vor.
Unser erfahrenes Team steht nicht nur den Patienten selbst, sondern auch insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern gerne für Fragen zur Verfügung.
Rund um Ihre Entlassung
Für unsere Patienten zum Download
Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!