Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenversicherung in der Regel den Großteil der Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Wenn Sie uns bei der Aufnahme einfach Ihre Einweisung vorlegen, kümmern wir uns um den Rest für Sie.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (§39 Abs. 4 SGB V) verpflichten uns dazu, Ihnen anteilige Kosten des Krankenhausaufenthaltes in Rechnung zu stellen. Ab Beginn eines Krankenhausaufenthaltes müssen Sie einen Zuzahlungsbetrag in Höhe von 10 Euro je Kalendertag zahlen, jedoch längstens für 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres.
Bitte begleichen Sie die angefallenen Zusatzkosten am Entlassungstag in unserer Patientenaufnahme. Sie befindet sich in der Eingangshalle neben der Pforte. Alternativ können Sie die Zuzahlung bequem von zuhause aus überweisen.
Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Aufnahmenummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Aufnahmenummer finden Sie auf der Mitteilung "Eigenbeteiligung" in Ihren Behandlungsunterlagen (8-stellige Nummer).
Privatversicherte und Wahlleistungsempfänger
Als Privatversicherter rechnen wir die allgemeinen Krankenhausleistung direkt mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie uns bei Ihrer Anmeldung die Kostenübernahme-Bestätigung Ihrer Krankenversicherung zukommen. Zuzahlungen fallen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung nicht an.
Auch als Empfänger von Wahlleistungen rechnen wir direkt mit Ihnen ab.