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Präsenz
Mein Wille zählt – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Jede medizinische Behandlung bedarf der vorherigen Zustimmung des Patienten (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls). Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung der Patient:in oder seines gesetzlichen Vertreters vorliegt. Marion Neidhöfer, Oberärztin der Klinik für Anästhesiologie, erklärt an diesem Abend alle wichtigen Details einer „Patientenverfügung“ und der „Vorsorgevollmacht“. Der Vortrag behandelt dabei die übliche Form der Patientenverfügung und deren rechtliche Verbindlichkeit, aber auch die Umsetzungsschwierigkeiten bei unklarer Formulierung. Außerdem wird auf die Notwendigkeit und rechtliche Relevanz der beiden Dokumente hingewiesen.