Zuzahlung für Gesetzlichversicherte
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen müssen. Deshalb sind wir als Klinik dazu verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu erheben und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Selbstverständlich werden bereits geleistete Beiträge stationärer Krankenhausaufenthalte im laufenden Kalenderjahr verrechnet. Patienten unter 18 Jahren sind von der Eigenbeteiligung befreit.
Bitte bezahlen Sie die angefallenen Zusatzkosten am Entlassungstag an unserer Kasse (mo-fr, 8-12 Uhr) in der Eingangshalle neben der Patientenaufnahme. Falls Sie außerhalb dieser Zeiten entlassen werden, erhalten Sie von uns alternativ eine Rechnung. Sie können die Zuzahlung anschließend bequem von zuhause aus überweisen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Aufnahmenummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Aufnahmenummer finden Sie auf der Mitteilung "Eigenbeteiligung" in Ihren Behandlungsunterlagen (8-stellige Nummer).
Bankinstitut: | Commerzbank AG |
IBAN: | 75 3204 0024 0180 2842 00 |
BIC: | COBADEFFXXX |
Privat- und zusatzversicherte Patient:innen
Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Bitte legen Sie uns dazu Ihre Krankenversicherungskarte oder Versichertennummer vor.
Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen in Höhe von 10 Euro pro Tag.
Bei der in Anspruchnahme von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung wie folgt:
- Ggf. in Anspruch genommene Wahlleistungen für die Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmer) rechnen wir direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.
- Bei wählärztlichen Leistungen erfolgt die Abrechnung in der Regel über externe Abrechnungsstellen. Die Rechnungen leiten Sie bitte zur Begleichung an Ihre private Krankenversicherung weiter.
Wahlleistung als Selbstzahler
Die ggf. in Anspruch genommene Wahlleistung für die Unterkunft rechnen wir mit Ihnen als Selbstzahler direkt ab. Hierzu beantwortet Ihnen unser Aufnahme-Team gerne Ihre Fragen.