Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111 SGB V. Die Behandlungskosten werden durch gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherungsträger sowie durch die Berufsgenossenschaften übernommen.
Die Klinik ist nach beamtenrechtlichen Bestimmungen als beihilfefähig anerkannt. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im Rahmen des jeweiligen gültigen Versorgungsvertrages.
Die Aufnahme in die Klinik Leezen erfolgt entweder durch Einweisung des vorbehandelnden Akutkrankenhauses oder durch Zuweisung eines Kostenträgers. Aufnahmetermine werden in Absprache mit den leitenden Ärzten der Helios Klinik Leezen und den Kostenträgern vergeben. Eine Rehabilitation in unserer Klinik sollte zum frühestmöglichen Termin nach Eintritt der Akuterkrankung beginnen.
Unsere Aufnahmeabteilung steht Patienten und Angehörigen beratend zur Verfügung.