Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema Anschlussheilbehandlung zusammengefasst. Spezielle Fragen können Sie gern während Ihres stationären Aufenthaltes klären. Wir sind für Sie und Ihre Angehörigen da.
Bei Erwerbstätigen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) und SGB III (ALG I) sind die Rentenversicherungsträger zuständig.
Bei Altersrentner:innen und auf Dauer erwerbsgeminderten Personen übernehmen dies die Krankenkassen. Bei Selbstzahler:innen (z.B. Beamt:innen, Selbstständige) erfolgt eine Prüfung über die zuständigen Kostenträger (z. B. private Krankenkassen, Beihilfestellen).
Während Ihres Krankenhausaufenthaltes wird der Antrag gemeinsam mit Ihnen durch den Sozialdienst ausgefüllt (Ihre mögliche Rehaklinik abgestimmt), interdisziplinär im Herzzentrum Leipzig besprochen und an die Kostenträger für die Kostenübernahme geschickt. Nach erfolgter Kostenübernahme wird zur Terminabstimmung die jeweilig bewilligte AHB-Klinik durch den Sozialdienst kontaktiert und Sie erhalten parallel die notwendigen Informationen über den Beginn Ihrer Anschlussheilbehandlung.
Gern können Sie den Sozialdienst schon vor Ihrem Klinikaufenthalt kontaktieren, um Ihre individuelle AHB zu besprechen.
Die AHB steht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit Ihrem Krankenhausaufenthalt. Sie kann als Direktverlegung in die Rehabilitationsklinik, aber auch mit einer zwischenzeitlichen Entlassung nach Hause erfolgen. Dies wird mit den behandelnden Ärzt:innen besprochen. Eine AHB muss jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der stationären Entlassung erfolgen.
Die Auswahl der Rehabilitationsklinik richtet sich nach den geltenden Richtlinien der Versicherungsträger. Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass viele Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträger bereits mit Rehabilitationseinrichtungen Versorgungsverträge abgeschlossen haben. Das Herzzentrum kann bei der Antragsübermittlung nur Ihre Wunschklinik notieren (keine Garantie).
Die Anreise in die AHB-Klinik erfolgt entweder mit dem Fahrdienst der AHB-Klinik, mit einem Taxi über einen Transportschein (stellt der Klinikarzt / die Klinikärztin aus) oder mit Eigenanreise (Fahrtkostenrückerstattung ist über den jeweiligen Kostenträger möglich, jedoch nicht garantiert). Nähere Informationen zum Transportmittel erfahren Sie während Ihres Klinikaufenthaltes vom Sozialdienst.
Die Dauer der AHB beträgt 3 Wochen. Nach Einschätzung des ärztlichen Personals in der Rehabilitationsklinik ist auch eine Verlängerung möglich.
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur auf Privatkosten möglich und muss mit der Rehabilitationsklinik im Einzelfall abgesprochen werden.