Vor der Aufnahme muss eine Kostenzusage des jeweils zuständigen Kostenträgers vorliegen. Für den Antrag sind ein ausführlicher Arztbericht und der Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle erforderlich. Nach der Kostenzusage nimmt unser Haus Patient:innen aller Leistungs- und Kostenträger auf:
- Deutsche Rentenversicherung
- gesetzliche und private Krankenkassen
- Kommunaler Sozialverband
- andere zuständige Sozialhilfeträger
Die Maßnahme kann auch nach Kostenzusage der Beihilfe oder privat finanziert durchgeführt werden.
Der Antrag auf eine Entwöhnung muss durch den Patient:innen beim zuständigen Kostenträger selbst gestellt werden.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit zur Schnelleinweisung (Direktverlegung) durch eine psychiatrische Klinik. Die Antragstellung für die Rehabilitationsmaßnahme erfolgt dann bereits während der Entgiftungsbehandlung.
Möglichkeit zur kurzfristigen Einbestellung/Anreise: Falls ein/e andere/r Patient:in (ungeplant) nicht anreist, kann dieser Platz kurzfristig vergeben werden. Dazu benötigen wir eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Die Patient:innen werden dann von uns kontaktiert und können am Folgetag oder den darauffolgenden Tag anreisen.
Die Aufnahme erfolgt nach Terminvergabe. Dazu können sich die Patient:innen an die Patientenverwaltung unserer Klinik wenden .
Aufenthaltsdauer
Eine stationäre Rehabilitation dauert bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit in der Regel 12 bis 16 Wochen und bei Drogenabhängigkeit 24 bis 26 Wochen. Eine Verlängerung oder Verkürzung nach medizinisch-therapeutischer Notwendigkeit ist möglich.
Die medizinische Voraussetzung für eine Entwöhnung ist eine erfolgreiche Entgiftung, d. h. die Patient:innen müssen zur Anreise suchtmittelfrei (alkoholfrei, drogenfrei) bzw. dürfen nicht entzügig sein.