Nicht immer ist eine vollstationäre psychiatrische Behandlung möglich oder förderlich. Mit unserem neuen Angebot, die sogenannte stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (kurz StäB), bieten wir nun eine Betreuung im heimischen Umfeld. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Was ist StäB?
Eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) erfolgt im häuslichen Umfeld des Betroffenen (z. B. in der Wohnung oder im Pflegeheim) und ist sowohl medizinisch als auch zeitlich an eine stationäre Betreuung angelehnt. Ziel ist es, die Lebensqualität der Patienten zu steigern und eine größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Hierfür arbeiten Krankenpfleger, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter und Ergotherapeuten mit dem Patienten und seinen Angehörigen in seinem gewohnten Umfeld eng zusammen.
Für wen ist die StäB geeignet?
Die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung richtet sich vorrangig an ältere (gerontopsychiatrische) Patienten mit:
- kognitiven Beeinträchtigungen
- affektiven und/oder wahnhaften Störungen
- intensiven Betreuungsaufwand
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung wahrnehmen zu können, ist es notwendig, dass
- eine Indikation zu einer vollstationären Behandlung vorliegt
- alle volljährigen Bewohner im Haushalt bzw. die Heimleitung einverstanden ist
- (wenn Kinder im Haushalt leben) eine Kindswohlgefährdung ausgeschlossen ist
- keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht
Falls ein Pflegedienst bereits besteht, bitten im vorher um besondere Rücksprache.
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00