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Nahaufnahme von einer Hand, die eine Krankenkassenkarte übergeben möchte

Zuzahlung & Kosten

Sie selbst oder ein Angehöriger haben einen stationären Einbestelltermin oder befinden sich bereits bei uns im Krankenhaus. Wer übernimmt die Kosten? Hier finden Sie einen Überblick über alle Kosten und Zuzahlungen, die während der Behandlungszeit entstehen.

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.   

 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.  

 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen

Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Rezeption im Haus A, Erdgeschoss vor Ort – in bar oder per EC-Karte. Einige Krankenkasse bevorzugen die Abrechnung mittels Rechnung. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung nach Hause und leiten die Zuzahlung nicht vor Ort in unserem Haus.

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.  

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte und Wahlleistungsempfänger:innen

Als Privatversicherte/r rechnen wir die allgemeine Krankenhausleistung direkt mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie uns bei Ihrer Anmeldung die Bestätigung Ihrer Krankenversicherung zukommen, Ihre Kosten zu übernehmen. Zuzahlungen fallen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung nicht an.

Auch als Empfänger:n von Wahlleistungen rechnen wir direkt mit Ihnen ab.

Sie möchten gern ärztliche Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Gern beraten wir Sie.
Ines Kläffling
Datenschutzbeauftragte, Assistenz der Geschäftsführung | Helios Klinik Leisnig
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