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Zuzahlung und Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Informieren Sie sich bitte vorab über Zuzahlungen und Kostenübernahmen bei Ihrer Krankenversicherung.

Gesetzlich versichert

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.  

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

Privat versichert / Wahlleistungen

Wenn Sie privat versichert sind, dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Versicherungskarte der privaten Krankenkasse vor (falls vorhanden). Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.  

Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.

So entrichten Sie Zuzahlungen

Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Tag Ihrer Entlassung an unserer Kassenstelle vor Ort – in bar, per Kreditkarte oder EC-Karte.

Kasse: 

 

Sie finden unsere Kassenstelle am Empfang unserer Klinik.

 

Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 7.00 -  15.30 Uhr

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.  

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.