Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, zum Beispiel die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.