Hausordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
1 Präambel
a) Die Hausordnung wird erlassen, da in einem Klinikbetrieb gewisse Regeln eingehalten werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu ermöglichen. Diese Hausordnung dient in erster Linie dem Wohl der Patienten. Sie ist auf dem gesamten Bereich der Helios Klinik Nordenham einschließlich der Außengelände anzuwenden.
b) Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich gleichgültig aus welchem Grunde, in der Klinik aufhalten.
c) Die Überwachung der Hausordnung sowie die Klärung bei Zweifelsfragen, aber auch gegebenen-falls die Wahrung des Hausrechtes, sind Aufgaben der Klinikleitung bzw. dessen Beauftragte.
2 Besuchszeiten
Die Besucher unserer Patienten sind in der Zeit von 10.00 bis 18.30 Uhr herzlich willkommen. Besuche auf unserer Intensivstation können jederzeit in Rücksprache mit dem Pflegepersonal und unter Berücksichtigung der Stations- abläufe/Untersuchungen erfolgen. Eine vorherige An-meldung über die Türklingel ist erforderlich.
3 Verhalten im Klinikgebäude und auf dem
Klinikgelände
a) Ruhe ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Behand- lung. Im Interesse aller Patienten und Besucher ist im gesamten Klinikbereich jeglicher Lärm zu ver- meiden.
b) Patienten, Begleitpersonen und Besucher sollen sich nur in den für sie bestimmten Räumlichkeiten aufhalten. Das Betreten von Funktions-, Per-sonal-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen ist nicht gestattet.
c) Um eine Ausbreitung von Infektionen zu vermeiden und die schon geschwächten Patienten nicht zu gefährden, möchten wir Sie bitten bei Eintritt und beim Verlassen der Klinik eine Hände- desinfektion vorzunehmen. Spender finden Sie in allen Waschbereichen, auf den Gängen der Stationen sowie direkt am Ein-/Ausgang.
d) Aus hygienischen Gründen sollten Sie sich nicht in Oberbekleidung oder mit Schuhen auf das Krankenbett legen oder dieses als Sitzgelegenheit nutzen.
e) Das Rauchen ist im Klinikgebäude aus gesund- heitlichen & brandschutztechnischen Gründen grundsätzlich untersagt. Ein Raucherpavillon steht vor dem Haupteingang den Patienten und den Besuchern zur Verfügung.
f) Der Genuss alkoholischer Getränke sowie sonstiger Rauschmittel ist verboten.
g) Hunde und sonstige Tiere dürfen nicht in das Klinikgebäude mitgebracht werden, mit Ausnahme
von Blindenhunden.
h) Veranstaltungen dürfen in der Klinik nur durch- geführt werden, wenn diese durch die Verwal- tungsleitung der Helios Klinik Wesermarsch GmbH oder den Träger genehmigt werden.
i) Im Bereich der Klinik ist es nicht gestattet, sich wirtschaftlich zu betätigen, Werbung zu verteilen oder Geldspenden zu sammeln. Ebenso ist das Betteln und Hausieren nicht erlaubt.
5 Patientenverhalten
a) Halten Sie bitte die von Ärzten, dem Pflege- personal und den Therapeuten festgelegten Zeiten für Ihre Untersuchung, Behandlung und Visiten ein. Bitte halten Sie sich zu diesen Terminen in Ihrem Zimmer oder dem entsprechenden Unter- suchungs-/Behandlungszimmer auf. Während der Visiten oder Durchführung diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Tätigkeiten müssen Besucher aus Rücksicht auf die Intims-sphäre und den Datenschutz das Patientenzimmer verlassen.
b) Bringen Sie nur notwendige Kleidung & Gegenstände für den persönlichen Bedarf mit. Wertgegenstände oder Geldbeträge sollten zu Hause gelassen werden, da diese nicht vom Stationspersonal in Verwahrung genommen werden. Beim Abhandenkommen von Wertsachen übernimmt die Helios Klinik Wesermarsch keine Haftung.
c) Aus hygienischen Gründen sind keine Topfpflanzen erlaubt.
d) Aufgrund erhöhter Brandgefahr ist offenes Licht (z. B. das Anzünden von Kerzen) innerhalb des Gebäudes untersagt.
7 Verlassen des Patientenzimmers
a) Für den Fall, dass Sie Ihre Station verlassen dürfen, denken Sie bitte an geeignete Kleidung und an festes sicheres Schuhwerk.
b) Während Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung steht Ihnen und Ihren Besuchern zu den Öffnungszeiten die Cafeteria zur Verfügung.
c) Wir bitten um Verständnis, dass Sie nur mit der Genehmigung des Stationsarztes bzw. der Stationsärztin vorübergehend das Krankenhaus- gelände verlassen dürfen, da ansonsten der Ver- sicherungsschutz für Sie entfällt. Bei Verlassen der Station informieren Sie bitte unbedingt eine diensthabende Pflegekraft. Das Verlassen des Klinikgeländes erfolgt jedoch auf eigene Gefahr.
11 Verpflegung
Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderen ärztlichen Anordnungen.
6 Schutz der Privatsphäre und der
Persönlichkeitsrechte
Informationen zum Gesundheitszustand eines Menschen (einschl. Arztbesuche, Klinikaufenthalte usw.) gehören zu den vom Gesetzgeber besonders geschützten Daten. Auch aus diesem Grund unterliegen Ärzte und alle anderen Klinikmitarbeiter einer besonderen Schweigepflicht. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Patienten ist es auch Patienten und Besuchern nicht gestattet,
Ø Foto- oder Filmaufnahmen von anderen Patienten oder deren Besuchern, von Behandlungen oder Untersuchungen anzufertigen und /oder weiter- zugeben,
Ø Auskünfte zu Dritten an Medien weiterzugeben oder im Internet zu verbreiten und ohne ausdrück- liche Genehmigung der Klinikgeschäftsführung der Helios Klinik Wesermarsch Medienvertretern Zu- gang zu Räumlichkeiten der Klinik zu geben.
Ø Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann juristisch geahndet werden.
8 Krankenhauseinrichtung
a) Es ist selbstverständlich, dass alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln sind. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung oder Zerstörung ist Ersatz zu leisten.
b) Technische Anlagen (Aufzüge, Transportein- richtungen, Sprech- und Rufanlagen) dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
9 Telefon
Sie haben die Möglichkeit, ein Telefon zu erhalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie an der Information während der Öffnungszeiten. Diese sind von Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.30 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
10 Rundfunk- und Fernsehgeräte
a) In jedem Patientenzimmer befinden sich TV-Geräte, die dem Patienten unentgeltlich für die Dauer des stationären Aufenthaltes zur Verfügung gestellt werden.
b) Das Mitbringen von TV-, Rundfunk und sonstigen Geräten ist nicht gestattet.
c) Die klinikeigenen Geräte dürfen nicht über Zimmerlautstärke eingestellt werden.
12 Fundsachen
Wir bitten Sie, Fundsachen an der Information oder auf der Station abzugeben.
13 Hausrechtliche Maßnahmen
Beleidigungen und tätliche Angriffe auf Klinikpersonal und Patienten werden ausdrücklich untersagt.
Die Klinikgeschäftsführung oder eine von ihr beauftragte Person üben das Hausrecht aus. Patienten, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Klinik stören, können aus der stationären Behandlung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ausgeschlossen werden. Begleitpersonen, Besucher und andere Personen können bei Verstößen aus der Klinik verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalten, welches nötigenfalls mit polizeiliche Unterstützung durchgesetzt wird.
15 Ausnahmesituation/technische Hinweise
Die Klinik ist mit Brandmeldetechnik ausgestattet. Im Gefahrenfall bitten wir Sie, die Anweisungen des Krankenhauspersonals und der Feuerwehr zu befolgen. Bitte beachten Sie die Aushänge zum Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsplan und halten Sie sich an Vorbeugungsmaß- nahmen. Sollten Sie einen Brand oder Rauchentwicklung bemerken, so verständigen Sie bitte sofort den nächsten Klinikmitarbeiter. Die Benutzung der Aufzüge ist während und nach einem Feueralarm im betroffenen Bereich nicht gestattet.
16 Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Die Hausordnung ist auf dem gesamten Bereich der Klinik einschließlich der Außenanlagen anzuwenden.
Klinikgeschäftsführung
Helios Klinik Wesermarsch GmbH