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Unsere Hausordnung

REGELN IN DER KLINIK 

1. Präambel

Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Besucher, die Ärzte, das Pflegepersonal und alle Mitarbeiter der Klinik sind bestrebt, alles für Ihre schnelle Genesung aufzuwenden. Bitte unterstützen Sie auch selbst diese Bemühungen durch Ihr Verständnis und die Einhaltung der ärztlichen und pflegerischen Anordnungen sowie dieser Hausordnung.

 

2. Wertsachen und eingebrachte Sachen von Patienten und Besuchern

Wir möchten Sie bitten, bei der Aufnahme in unserer Klinik nur die notwendigsten Kleidungsstücke wie Nachtwäsche, Hausschuhe und Toilettengegenstände mitzubringen. Größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertgegenstände bringen Sie bitte nicht mit. Sollten Sie keine andere Möglichkeit haben, wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal.

 

3. Medikamente

Zeigen Sie bitte die von Ihnen mitgebrachten Arzneimittel bzw. Ihren Medikamentenplan dem Aufnahme- oder Stationsarzt.

 

4. Ihr Aufenthalt

Ihre Aufnahme bzw. Verlegung auf eine bestimmte Station wird, ebenso wie die Aufenthaltsdauer und der Tag der Entlassung, entsprechend der medizinischen Notwendigkeit durch Ihren zuständigen Arzt festgelegt. Zu Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu Mahlzeiten bleiben Sie als Patient bitte in Ihrem Zimmer!

 

5. Besuchs- und Ruhezeiten

Die Besuchszeiten sind in den einzelnen Bereichen gegebenenfalls gesondert geregelt. Generell ist von 13:00–15:00 Uhr Mittagsruhe und von 22:00–06:00 Uhr Nachtruhe. Während dieser Zeiten und nach 20:00 Uhr sollten Krankenhausbesuche vermieden werden. Wenn Kinder unter 10 Jahren Sie besuchen wollen, dann sprechen Sie bitte mit dem Stationsarzt. In besonderen Fällen kann der behandelnde Arzt einen Krankenbesuch untersagen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf ihre Mitpatienten, es wird empfohlen, dass die Patienten nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig empfangen, bei Ansammlung von größeren Gruppen bieten wir Ihnen an, sofern es ihr Gesundheitszustand erlaubt, die Aufenthaltsräume zu nutzen. In begründeten Fällen kann die Besuchszeit sowie die Anzahl der Besuche beschränkt werden.

 

6. Verlassen des Patientenzimmers

Das Betreten anderer Patientenzimmer, der Personal- und Wirtschaftsräume ist nur mit Genehmigung des Klinikpersonals gestattet. Beim Verlassen der Station informieren Sie bitte die Stationsschwester.

 

7. Alkohol- und Rauchverbot, Verbot unerlaubten Drogenkonsums

In allen Räumen der Klinik besteht Verbot des Konsums von unerlaubten und erlaubten Drogen (z. B. Cannabis und Alkohol) und Suchtmitteln.

Das Rauchen im Krankenhaus ist grundsätzlich nicht gestattet. Das gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Vape, Schnupftabak u. ä. Ausgewiesene Raucherzonen befinden sich außerhalb der Gebäude. Alkohol ist nur für Patient:innen mit medizinischer Indikation gestattet. 

 

8. Klinikgebäude

Betreten und verlassen Sie die Klinik bitte ausschließlich über den Haupteingang. Aufgrund geltender Regelungen kann eine Registrierung erforderlich sein. Ab 22 Uhr sind die Klinikgebäude verschlossen.

Innerhalb des Klinikgebäudes ist die Aufbewahrung und Aufladung von Akkumulatoren von z. B. E-Bikes oder E-Scooter untersagt.

 

9. Krankenhaushygiene

Das Mitbringen von Tieren und eingetopften Pflanzen ist nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind speziell ausgebildete Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen und gesondert ausgewiesene Bereiche. Jeder Patient hat sich den zu seiner Behandlung oder zur Verhütung von Ansteckungen angeordneten Desinfektions- und Isoliermaßnahmen zu unterziehen. Desinfizieren Sie bitte vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers sorgfältig Ihre Hände. Besonders gekennzeichnete Isolationszimmer dürfen nur nach Anmeldung bei der zuständigen Pflegekraft oder Rücksprache mit dem zuständigen Arzt betreten werden!

Besucher haben die jeweils vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Besuche bei Patienten mit übertragbaren Krankheiten werden individuell nach der Infektiösität und unter Wahrung besonderer Vorkehrungen gestattet. Nicht erlaubt sind Besuche durch Personen, die an infektiösen, übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Umfeld solche Krankheiten bekannt sind.

 

10. Verhalten in der Klinik

Wir bitten Sie und Ihre Besucher, pfleglich mit dem Mobiliar unseres Hauses umzugehen. Unterstützen Sie auch unsere Mitarbeiter durch persönliche Sauberkeit, Ordnung und Disziplin während Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung. Während der Visiten und bei ärztlichen sowie pflegerischen Versorgungen schalten Sie bitte das Fernsehgerät aus.

 

11. Telefon und Nutzung mobiler Geräte, etc.

Für Ihre persönlichen Telefongespräche können Sie Ihr Patiententelefon nutzen. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in nicht gekennzeichneten Bereichen gestattet, sofern durch Klingeltöne und/oder laute Einstellungen Mitpatienten nicht gestört werden. Das Benutzen von mitgebrachten elektrischen Geräten wie bspw. Laptops, Ladegeräte oder Geräte, die der Körperpflege dienen (z.Bsp. Rasierapparate, Haartrockner) ist nur gestattet, wenn sie den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. Bei Verlust oder Beschädigung privater Geräte übernimmt die Klinik keine Haftung. Nutzen Sie die Kamerafunktion Ihres privaten Gerätes für Onlinekonferenzen/ Schulunterricht u.ä., ist ihrerseits sicher zu stellen, dass Dritte (bspw. Personal, Mitpatienten) von der Kamera nicht erfasst werden. Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der aufgezeichneten Personen und der Geschäftsführung.

Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen von Mitpatienten und Personal sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

 

12. Auskünfte an Angehörige, Dritte

Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand werden von unseren Mitarbeitern mündlich oder telefonisch grundsätzlich nicht erteilt, ggf. nur an die von Ihnen angegebenen Personen nach eindeutiger Identifikation.

 

13. Hausrechtliche Maßnahmen

Kommt es durch Ihr Verhalten zu groben bzw. wiederholten Verstößen gegen die ärztlich verordneten Behandlungsmaßnahmen oder gegen die Hausordnung, so ist der Leiter der Klinik berechtigt, Sie aus der Einrichtung zu entlassen, von dieser Maßnahme wird dann gleichzeitig Ihre Krankenversicherung verständigt.

 

14. persönliche Anliegen

Hinweise, persönliche Anliegen und Kritiken teilen Sie bitte unseren Mitarbeitern mit. Schriftlich gerne an:

Helios Bördeklinik
Beschwerdemanagement
Kreiskrankenhaus 4
39387 Oschersleben OT Neindorf

 

15. Allgemeines

Als Patient machen Sie sich bitte auch mit unseren allgemeinen Vertragsbedingungen vertraut. Bei Beachtung der in dieser Hausordnung aufgeführten Punkte tragen Sie persönlich mit dazu bei, die verantwortungsvolle Arbeit unserer Ärzte, des Pflegepersonals und aller Mitarbeiter zu unterstützen. Dadurch schaffen Sie selbst auch die Voraussetzungen, die für Ihre Gesundung unbedingt notwendig sind.

 

16. Hinweise zum Klinikgelände

Es ist untersagt, sich ohne Genehmigung der Geschäftsführung wirtschaftlich zu betätigen, Werbung zu betreiben, Geldspenden zu sammeln sowie unerlaubt Drogen und Alkohol zu konsumieren. Das Betteln oder unbefugte Nächtigen ist auf dem gesamten Klinikgelände untersagt.

Auf dem Gelände der Klinik gilt die Straßenverkehrsordnung. Schäden (Verkehrsunfall, Parkplatzunfall, Unwetterschaden, Diebstahl) können nur über private Versicherungen reguliert werden. Parkmöglichkeiten, auch außerhalb des Klinikgeländes, sind ausgeschildert.

Die Krankenhausleitung
Helios Bördeklinik

Zum Download

Hier finden Sie die Hausordnung auch als Datei zum Herunterladen (PDF).

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