Suchen
Menü
Schließen
Kasse im Eingangsbereich des Krankenhauses

Abrechnung und Zuzahlung

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Die folgende Seite soll Ihnen einen Überblick über alle Zuzahlungen und Kosten geben.

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.


Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

So entrichten Sie ihre Zuzahlung

Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Kassenstelle vor Ort – in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, können Sie sich an die Patientenaufnahme wenden oder die Zuzahlung überweisen.
 

Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrags (9-stellige Nummer, beginnend mit 69).

Kasse

Sie finden die Kasse im Erdgeschoss von Haus 4

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7:30 - 15:00 Uhr

 

Bankverbindung:

HypoVereinsbank
Konto: 325 906 669


IBAN: DE51 8702 0087 0325 9066 69

BIC: HYVEDEMM48

 

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
     

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.
 

Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.

Das könnte Sie auch interessieren

Ein Plus an Service und Komfort

Sie haben eine private Zusatzversicherung, sind Privatpatient oder möchten sich als Selbstzahler während Ihres Klinikaufenthalts etwas mehr gönnen? Mit unseren Komfortleistungen sichern Sie sich eine erstklassige medizinische Versorgung durch Ihre Wahlärztin oder Ihren Wahlarzt sowie eine exklusive Unterbringung mit besonderem Service..

Ihren Aufenthalt planen

Das könnte Sie auch interessieren

Auf folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen für die Zeit vor, während und nach Ihrem Aufenthalt. Auch als Besucher erfahren Sie, wie Sie sich gut und schnell bei uns zurechtzufinden.