Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung ist für die ordnungsgemäße Versorgung unserer Patienten unverzichtbar.
Die Patientenakte ist ein Beleg für die komplette Behandlung des Patienten. Mit einer ausführlichen Dokumentation ist es jederzeit möglich, jeden einzelnen Schritt der Behandlung und Pflege des Patienten auch Jahre später noch nachzuvollziehen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Akten stationär aufgenommener Patienten beträgt 30 Jahre nach Abschluss der Behandlung. Jeder Patient hat das Recht, seine persönliche Akte kostenfrei einzusehen – sofern dies vorher mit dem entsprechenden Arzt des Fachbereiches abgeklärt wurde.
Anforderung Aktenkopie
Erforderliche Angaben:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Daten des geforderten Krankenhausaufenthaltes
- Legitimationsnachweis (Personalausweiskopie)
Aktenherausgabe
Die Berechtigung zur Aktenherausgabe wird im Einzelfall geprüft. Zuständig für die Entscheidung der Herausgabe sind die jeweiligen Kliniken/Fachabteilungen. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern des Archivs nicht gestattet ist, Auskünfte, die über die Bestellformalitäten hinausgehen, zu erteilen.
Soweit der Antragsteller nicht mit der Person des Patienten übereinstimmt, wird die Vorlage einer Vollmacht und einer Schweigepflichtentbindung erforderlich.
Die Übersendung eines Legitimationsnachweises des Antragstellers ist zwingend erforderlich.
Antragsformular
Hier erhalten Sie das Antragsformular für Ihre Patientenakte. Bitte füllen Sie das gesamte Formular aus, unterschreiben und schicken es an das Helios Vogtland-Klinikum Plauen zur Abteilung Patientenaktenarchiv.
Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
Sa 09:00 bis 12:00