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Begleitung in der Klinik: Unterbringung von Angehörigen

Während eines Krankenhausaufenthaltes möchten viele Angehörige direkt bei Ihren Liebsten sein. Für diese Fälle bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung.

Besteht eine medizinische Notwendigkeit für die Aufnahme der Begleitperson werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, muss der Aufenthalt der Begleitperson selbst gezahlt werden. Der alleinige Wunsch des Patienten oder der Begleitperson ist dabei kein medizinischer Grund zur Mitaufnahme.

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