Besteht eine medizinische Notwendigkeit für die Aufnahme der Begleitperson werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, muss der Aufenthalt der Begleitperson selbst gezahlt werden. Der alleinige Wunsch des Patienten oder der Begleitperson ist dabei kein medizinischer Grund zur Mitaufnahme.