Aufgrund gesetzlicher Vorschriften haben Sie als Patientin oder Patient für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes (höchstens jedoch 28 Tage pro Jahr) eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Wir bitten Sie, diese vor Verlassen des Krankenhauses an der Kasse zu zahlen. Der Betrag wird von uns mit der Rechnung an Ihre Krankenkasse verrechnet. Können Sie eine Quittung über bereits getätigte Eigenbeteiligungen im laufenden Jahr vorweisen, sind Sie von einer erneuten Zahlung dieser Gebühr befreit.