Als Grundregel gilt: Die Notaufnahme eines Krankenhauses ist für die Patientinnen und Patienten notwendig, die auch stationär im Krankenhaus versorgt werden müssen. Alle anderen Patientinnen und Patienten können auch ambulant versorgt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen ist für ambulante Patienten der kassenärztliche Notdienst unter der Telefonnummer 116 117 zuständig.
Da Jahr für Jahr die Zahl der Patienten, die sich in einer Notaufnahme vorstellen, steigt, sind die Notaufnahmen verstopft. Es kommt zu langen Wartezeiten.
Deshalb: Patienten mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Durchfall seit wenigen Stunden gehören zum Hausarzt und Patienten mit Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen seit Wochen oder Monaten gehören zum niedergelassenen Orthopäden. Auch ein akuter Harnwegsinfekt ist ein Fall für den niedergelassenen Urologen.